Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, in der jeweils aktuellen Fassung, für alle bestehenden und künftigen Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden, unseren Lieferanten und anderen Vertragspartnern. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht wiederholt ausdrücklich einbezogen werden. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden und Vertragspartnern widersprechen wir hiermit ausdrücklich, auch für den Fall, dass wir in Kenntnis abweichender Geschäftsbedingungen unserer Kunden deren Bestellung vorbehaltlos ausführen.

 

§ 2 Fernabsatzverträge mit Verbrauchern

Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrem Verein, ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Verbraucher im Sinne des Fernabsatzgesetzes haben ein 14-tägiges Rückgaberecht.

 

§ 3 Widerrufsrecht und Belehrung

Demnach können Privatkäufer Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzung herauszugeben.

 

§ 4 Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt besonders für die Verfügbarkeit unserer Fahrzeuge und für Ihre Gestaltungswünsche in Bezug auf einzelne Leistungen die wir zu Ihrer Veranstaltung erbringen sollen. Verbindlich sind nur Vertragsabschlüsse, die schriftlich fixiert und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet sind. Nur die im Vertrag zugesicherten Leistungen sind rechtsverbindlich; mündliche Zusagen und/oder Vereinbarungen werden von uns nicht akzeptiert.

 

§ 5 Gegenseitiger Leistungsumfang

1. Als Schausteller beschäftigen wir uns schwerpunktmäßig mit mobilen Event- u. Promotionveranstaltungen. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Varianten der individuellen Präsentation für ihr persönliches Event. Unsere Leistungen im Einzelnen sind:

– Gestellung von Musik- und Paradefahrzeugen – Gestellung von Licht- u. Tontechnik – Gestellung von Werbeträgern und mobilen Werbeflächen

Die individuell zu erbringende Leistung wird vertraglich vereinbart. Nur die Leistungen die vertraglich schriftlich zugesichert wurden sind im Falle eines Auftrageszu erbringen und nur diese sind Bestandteil unseres Leistungsumfangs, auch wenn hier weitere Leistungen genannt sind.

2. Die zum Einsatz kommenden Betriebsmittel; Kraftfahrzeuge, techn. Einrichtungen wie Licht- u. Tonanlagen, werden in der Regel für einen bestimmten Zeitraum an den Vertragspartner vermietet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch bei bestehender Betriebshaftpflichtversicherung eine gesonderte Veranstaltungsversicherung abzuschließen ist. Diese Verpflichtung des Kunden – den Abschluss einer Veranstaltungsversicherung vorzunehmen -ist Bestandteil eines jeden Vertrages

3. Unsere Kraftfahrzeuge sind haftpflichtversichert.

4. Unsere Kraftfahrzeuge benötigen, mit kompletter Technik, einen Strombedarf von 12 kVa. Der Stromanschluss ist vom Mieter kostenfrei bis zum Fahrzeugstandort bereitzustellen und zu liefern. Die Kosten für die Bereitstellung und die Kosten für den Stromverbrauch sind uneingeschränkt vom Mieter zu übernehmen und zu zahlen.

5. Sollte es dem Kunde (Mieter) nicht möglich sein einen Stromanschluss zu liefern oder bereit zu stellen sind wir in der Lage ein entsprechendes mobiles Stromaggregat gegen Aufpreis zu liefern und bereit zu stellen. Die Stromaggregate werden von uns bei gewerblichen Unternehmen offiziell angemietet. Wir gehen davon aus, dass sich die Aggregate in technisch einwandfreien Zustand befinden und übernehmen für die Betriebsbereitschaft der angemieteten Stromaggregate keine persönliche Haftung. Die zusätzlichen Kosten für die Miete des mobilen Stromaggregats, die Kosten für die separate Anlieferung, sowie die Kosten für den Auf- und Abbau und die Kosten für den Betriebsstoff (Diesel) sind uneingeschränkt vom Kunde (Mieter) zu tragen. Diese Gesamtkosten werden gesondert und zusätzlich nach den üblichen Verrechnungssätzen und Konditionen berechnet.

6. Wir weisen besonders auf die An- und Abfahrtswege, Rangierwege sowie Festigkeit und Tragfähigkeit der Bodenbeschaffenheiten hin. Der Kunde (Mieter) hat Sicherzustellen, dass die An- u. Abfahrtwege, der Stellplatz und die Rangierwege- und Möglichkeiten ausreichend groß sind und in Festigkeit und Tragfähigkeit den Einsatz unseres Fahrzeuges standhalten. Dies gilt auch und besonders bei schlechten Witterungsverhältnissen. Die Größe und das Gewicht des jeweiligen Fahrzeuges wird im Vertrag schriftlich zugesichert. Als Rangierweg benötigen wir 5 Meter zuzüglich der Gesamtlänge des Fahrzeuges. Eventuelle Gebühren für die Sondernutzung von Zufahrten, Wegen und Plätzen übernimmt der Kunde (Mieter).

7. Sollte der Fall eintreten, dass eines unserer Fahrzeuge einsinkt, sich festsetzt oder nicht mehr aus eigener Kraft vorwärts kommt; hat der Kunde (Mieter) für die Kosten einer Bergung durch Dritte aufzukommen. Dies gilt auch und insbesondere für Flurschäden und /oder Beschädigungen an Straßenbelägen, Bordsteinen und Pflastersteinen die durch das Befahren unseres Fahrzeuges verursacht wurden und den Belastungen nicht standgehalten haben. Für diese Art von Schäden haftet in vollem Umfang der Kunde (Mieter) wenn er seiner Pflicht zur Sicherstellung unter Punkt 6 nicht nachgekommen ist.

8. Der Kunde (Mieter) eines Kraftfahrzeuges hat für die frühzeitige Absperrung der Zufahrtstrasse des Veranstaltungsgeländes zu sorgen und die Sicherstellung zu gewährleisten. Wartezeiten bei An- u. Abfahrten gehen zu Lasten des Kunden (Mieters); eine Entschädigung für die Verzögerung des Veranstaltungsbeginns geht in diesen Fällen nicht zu unseren Lasten. Bei einer Anmietung auf Basis eines Stundenverrechnungssatzes werden wir unvorhergesehene Wartezeiten gesondert aufführen und in Rechnung stellen.

9. Der Kunde (Mieter) stellt ab Eintreffen des Fahrzeuges den notwendigen Stromanschluss, die Verpflegung und die Unterkunft für das Bedienpersonal zu Verfügung. Darüber hinaus nennt er uns einen verbindlichen Ansprechpartner für alle Belange und Probleme während des Auf- und Abbaus und während der gesamten Veranstaltung.

 

§ 6 Verpflichtungen des Kunden (Mieters)

1. Veränderungen an gemieteten Sachen und/oder an gekauften Sachen sind grundsätzlich nur mit vorher einzuholender schriftlicher Genehmigung durch uns oder gar nicht erlaubt. Sollten Sie als Kunde (Mieter) unerlaubt Änderungen durchführen, soweit die Ware noch unter unserem Eigentumsvorbehalt steht sind Sie als Kunde (Mieter) zum Rückbau und evtl. zum Schadenersatz verpflichtet. Diese Kosten werden Ihnen gesondert berechnet.

2. Jegliche Form von Informationen aus unserer Zusammenarbeit dürfen Sie nur nach unserer vorherigen und schriftlichen Zustimmung an Dritte weiterreichen, es sei denn diese Mitteilung hat Kraft Gesetzes zu erfolgen.

 

§ 7 Hinzuziehung Dritter

1. In der Regel haben wir eigene Fahrzeuge, verfügen über eigenes Equipment und haben eigene Mitarbeiter. Je nach Einsatz und Auslastung ist jedoch weiterer Bedarf erforderlich. Wir sind demnach berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen, insbesondere bei der Fahrzeug- und/oder Bühnenbereitstellung, bei der Bereitstellung der Betriebsmittel, des techn. Equipment, des Personals und der sonstigen Herstellung und Umarbeitung an Kraftfahrzeugen und jeglichem Werbematerialen.

 

§ 8 Urheberrechte und Entwürfe

1. Alle Ihnen zur Verfügung gestellte Unterlagen, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Präsentationen, Filmaufnahmen und Fotos bleiben in unserem Eigentum. Soweit uns Urheberrechte an diesen Unterlagen zustehen, dürfen diese nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung verwendet oder herangezogen werden. Unterlagen, die im Rahmen der Angebotsunterbreitung an den Kunden (Mieter) versendet und/oder ausgehändigt wurden sind und gelten nicht als allgemein zugänglich und müssen nach unserer Aufforderung unverzüglich an uns zurückgegeben werden. 

2. Wir sind, insbesondere bei Werbe- und Promotionaufträgen, berechtigt die eingesetzten, gemieteten und in Vorbereitung befindlichen Kraftfahrzeuge, Werbebanner und Werbeträger abzulichten und an Dritte, insbesondere gegenüber weiteren Interessenten, vorzuführen, weiter zu leiten und/oder auszuhändigen, auch wenn auf der Ablichtung Waren, Marken- und/oder Unternehmenskennzeichen des Kunden (Mieters) zu erkennen sind. Dies dient ausschließlich zur Werbung und als Referenz gegenüber weiteren Interessenten. Nach Rücknahme oder Rückgabe einer Mietsache sind wir nicht verpflichtet, die für den Kunden (Mieters) aufgebrachten Werbemaßnahmen sofort zu entfernen, auch nicht wenn darauf Marken- oder Unternehmenskennzeichen von Ihnen als unserem Kunden (Mieters) verwendet sind.

 

§ 9 Liefertermine und Zeiten

1. Liefertermine und Leistungszeiten werden für eine vereinbarte Leistung vertraglich und schriftlich zugesichert. Sollten sich nach dem Vertragsabschluß diese Leistungen auf Kundenwunsch ändern; verlängern sich evtl. auch zugesicherte Termine und Zeiten; die diese Änderung an Arbeitsaufwand mit sich bringt.

2. Sollten wir schuldhaft eine vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, haben Sie uns als unser Kunde (Mieter) eine angemessene Nachfrist zu gewähren; beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei uns oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist. Nach gesetzter Fristverlängerung ohne positives Ergebnis sind Sie als Kunde (Mieter) berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der vorstehenden und nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder Sie als unser Kunde (Mieter) in Folge des von uns zu vertretenden Verzugs berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

4. Wir als Verkäufer/Vermieter haften Ihnen als Kunde (Mieter) bei Verzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Verzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Uns ist ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Verzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Beruht der von uns zu vertretende Verzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6. Kein Verzug tritt ein, wenn die Verzögerung auf höherer Gewalt, Unfall, Krankheit, Stauungen oder verzögerter Zollabwicklung beruht.

 

§ 10 Zahlungsvereinbarung

Soweit in der schriftlichen Vereinbarung keine anderweitigen Regelungen getroffen werden, gilt folgende Zahlungsweise als vertraglich vereinbart:

1. Die Preise sind in EURO berechnet; sie gelten netto ohne Skonto oder sonstigen Nachlass. Zoll- und etwaige andere Kosten, wie zum Beispiel für Carnet ATA und Ursprungszeugnisse, gehen zu Lasten des Käufers. Zur Berechnung kommen die am Tage des Vertragabschlusses gültigen Preise; bei Anmietung von Fahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland ist vom Käufer zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu bezahlen.

2. Die erste Zahlung in Höhe von 50% des Gesamtvertragspreises ist bei Abschluss des Vertrages fällig. Die Restzahlung einen Monat vor der Veranstaltung.

3. Sollte der Vertragsabschluss weniger als vier Wochen vor der Veranstaltung liegen, so ist eine Sofortzahlung in Höhe von 100% zu leisten.

Die Zahlungen sind ohne Abzug in bar oder auf unser Bankkonto zu leisten.

4. Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers (Mieters) unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

5. Werden Zahlungen später als vereinbart geleistet, werden unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche Zinsen in Höhe von 9,26 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 7 %, sowie die nachweisbaren zusätzlichen Finanzierungskosten berechnet.

 

§ 11 Haftung

1. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, sind wir als erstes zur Nacherfüllung verpflichtet/berechtigt, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Sie als Käufer (Mieter) haben uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

2. Die Nacherfüllung kann durch Beseitigung des Mangels erfolgen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, können Sie als Kunde (Mieter) den Rücktritt vom Vertrag erklären bzw. den Mietzins mindern.

3. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unsererseits, unser gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

4. Eine weitergehende Haftung unsererseits ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. 

5. Mängelansprüche des Kunden (Mieter), auch Schadensersatzansprüche, es sei denn bei von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn wir und/oder unsere gesetzlichen Vertreter bzw. unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben, verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei Ihnen, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen – in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.

6. Unsererseits bestehen keine (Neben-)Pflichten, die in den typischen durch eine Veranstaltungshaftpflicht geregelten Bereich fallen, gleichgültig ob eine derartige Versicherung abgeschlossen ist oder nicht.

7. Wir übernehmen keine Haftung und Schadensersatzansprüche wegen Ausfall und oder Abbruch einer Veranstaltung (schlechtes Wetter, Bombendrohung ect.), auch nicht wegen technischen Ausfällen, insbesondere an Stromaggregaten und allen angemieteten Ausstattungen.

8. Benötigte Stromaggregate werden von uns grundsätzlich angemietet. Für die Betriebsbereitschaft dieser Aggregate und alle zusätzlich vom Kunden gewünschten und von uns angemieteten Ausstattungen übernehmen wir keine Haftung.

 

§ 12 Rücktritt und Schadensersatz bei Verzug

1. Der Mieter kann von diesem Mietvertrag/Auftrag zurücktreten. Diese Stornierung muss schriftlich erfolgen; es gilt das Eintreffen der Kündigung bei VOBRIS Paradetrucks. Grundsätzlich erheben wir eine Gebühr abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung und dem vertraglich vereinbarten Einsatztermin.

2. Befinden Sie sich als Mieter mit einer Zahlung länger als 10 Tage in Rückstand, befinden Sie sich in Verzug. Wir sind nach einer Nachfrist von fünf Tagen berechtigt durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurückzutreten.

3. Die Gebühren zu 1. und 2. setzen sich wie folgt zusammen:

Rücktritt und Schadensersatz bei Verzug:

1. Der Mieter kann von diesem Mietvertrag/Auftrag zurücktreten. Diese Stornierung muss schriftlich erfolgen; es gilt das Eintreffen der Kündigung bei VOBRIS Paradetrucks per Einschreiben. Grundsätzlich erheben wir eine Gebühr abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung und dem vertraglich vereinbarten Einsatztermin.


2. Folgende Stornogebühren werden erhoben:

a) Stornogebühr von 20% bei grundsätzlicher Stornierung des Vertrages/Auftrages

b) Stornogebühr von 50% bei Stornierung zwischen 41-60 Tagen vor Einsatztermin/Lieferdatum

c) Stornogebühr von 75% bei Stornierung zwischen 21-40 Tagen vor Einsatztermin/Lieferdatum

d) Stornogebühr von 80% bei Stornierung zwischen 9-20 Tagen vor Einsatztermin/Lieferdatum

e) Stornogebühr von 100% bei Stornierung zwischen 1-8 Tagen vor Einsatztermin/Lieferdatum

f) (Stornogebühr 100% gilt auch bei Ausfall der Veranstaltung jeglicher Art, z.B. Wetterbedingungen, Höhere Gewalt, Bombenalarm usw.)


3. Befinden Sie sich als Mieter mit einer Zahlung länger als 10 Tage in Rückstand, befinden Sie sich in Verzug. Wir sind nach einer Nachfrist von fünf Tagen berechtigt durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Befinden Sie sich als Kunde/Mieter in Verzug so können wir zu jeder Zeit vom Vertrag zurücktreten. Dies hat zur Folge, dass Sie wegen Nichterfüllung des Vertrages einen Schadensersatz in Höhe von 50% des Auftragswertes an uns zu zahlen haben.


§ 13 Haftung des Mieters und Bewachung

1. Grundsätzlich ist der Kunde (Mieter) für die Bewachung und Sicherheit des gestellten Fahrzeuges/der gestellten Fahrzeuge inklusive des gestellten technischen Equipments verantwortlich. Dies gilt während der Veranstaltung und besonders wenn das Fahrzeug inkl. Equipment/Technik nachts auf dem Veranstaltungsgelände verbleibt. Hierzu stellt der Kunde (Mieter) eigens dafür entsprechendes Aufsichts-/Sicherheitspersonal kostenfrei zur Verfügung. Der Kunde (Mieter) haftet für die Dauer der Veranstaltung inkl. Aufbau- u. Abbauzeiten für alle Schäden und/oder Verluste die an den gestellten Fahrzeugen und Equipment bzw. techn. Ausstattungen entstehen. Dies gilt insbesondere bei Paraden und Bühnenveranstaltungen, bei denen Bands, Musikgruppen, DJ’s und viele Künstler auftreten. Die Haftung für die Sicherheit, Schäden und Verlust liegt beim Kunden (Mieter). 

2. Der Kunde (Mieter) haftet für Schäden durch auftretende Künstler, Akteure, eigenes Personal, mangelhafte Stromversorgung, Besucher oder sonstige Umstände, die in seiner Verantwortungssphäre liegen, es sei denn, dass er den Entschuldungsnachweis führen kann, und zwar ohne die Verweisung auf eventuelle Ansprüche gegen Dritte. Ansprüche gegen uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen werden ausgeschlossen, soweit wir selbst nicht haften. 

3. Wird ein von uns vermietetes Fahrzeug von Ihnen teilweise oder vollständig gebrandet oder nehmen Sie Veränderungen/Umgestaltungen am Innenraum vor, haben Sie bei Rückgabe der Mietsache auf Ihre Kosten diese rückstandslos zu entfernen, ggf. beschädigte Teile auszutauschen oder so zu reparieren, dass keine Rückstände sichtbar sind. Der Kunde (Mieter) haftet für jegliche Beschädigung an den bereitgestellten Fahrzeugen und Materialien infolge der Aufbringung oder der Entfernung. 

4. Alle Fahrzeuge und sonstigen Materialien werden immer im einwandfreien Zustand übergeben. Sie als Kunde (Mieter) haften für alle entstandenen Sachschäden an Ausstattung und Fahrzeugen. Aus diesem Grund haben Sie als Kunde (Mieter) für die Dauer der gesamten Veranstaltung eine entsprechende Veranstaltungs-Haftpflicht- Versicherung abzuschließen, die uns vor Veranstaltung mit Nachweis vorgelegt werden muss. 

5. Gleiches gilt selbstverständlich auch im Bereich Personenhaftung.

6. Unsere Fahrzeuge und Aufbauten sind Tüv geprüft und entsprechen den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen. Das Betreten der Fahrzeuge und Aufbauten ist nur Personen über 18 Jahre gestattet. Personen unter 18 Jahre ist der Zutritt nur in Begleitung entsprechender Aufsichtspersonen gestattet. Das Betreten der Fahrzeuge und Aufbauten geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Hierfür haftet der Kunde (Mieter) der entsprechendes Sicherheitspersonal zur Verfügung zu stellen hat.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

1. Sämtliche auf der Website vobris-paradetrucks.de erhobenen persönlichen Daten werden ausschließlich zu Ihrer individuellen Betreuung, der Übersendung von Produktinformationen oder der Unterbreitung von Angeboten gespeichert, verarbeitet und ggf. an vobris-paradetrucks.de Tochterunternehmen weitergegeben. vobris-paradetrucks.de sichert zu, dass Ihre Angaben entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden.

2. Wenn Sie keine weiteren Werbeunterlagen wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden dann schnellstmöglich Ihre Adressdateien insoweit sperren. 

3. Es ist Schriftform vereinbart. Ergänzungen und abweichende Bedingungen, auch zur Abänderung des Erfordernisses der Schriftform bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. 

4. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. 

5. Die etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Geschäftsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen und der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung ist diese so umzudeuten oder durch eine andere wirksame zu ersetzen, dass der darin zum Ausdruck gekommene Wille soweit wie möglich verwirklicht wird. 

6. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Markenzeichen auf vobris-paradetrucks.de Websites markenrechtlich geschützt. Dies gilt insbesondere für vobris-paradetrucks.de Marken, Typenschilder, Firmenlogos und Embleme.

7. Links Distanzierung

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. vobris-paradetrucks.de hat auf verschiedenen Seiten dieser Homepage Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: vobris-paradetrucks.de möchte ausdrücklich betonen, dass vobris-paradetrucks.de keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert vobris-paradetrucks.de sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und macht sich diese Inhalte nicht zueigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage ausgebrachten Links.

8. Erfüllungsort

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Windhagen.

9. Gerichtsstand

Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung (einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen) ist ausschließlicher Gerichtsstand Linz. Wir sind berechtigt, auch am Wohnsitz oder Sitz des Käufers Klage zu erheben. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.